Insgesamt knapp 5.000 Privathaushalte und Gewerbekunden erhalten somit ihre Abrechnung der Trink-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2023 werden zu den gewohnten Terminen (15.04..,15.06., 15.08., 15.10. sowie 15.12.2023) fällig.
Im Trinkwasserbereich bleiben die Gebühren im Jahr 2023 unverändert. Im Abwasserbereich bleiben die Grundgebühren ebenfalls unverändert. Es erhöht sich jedoch die Einleitgebühr auf auf 3,22 €/m³ (Volleinleiter) bzw. 1,20 €/m³ (Teileinleiter) sowie die Niederschlagswassergebühr auf 0,80 €/m². Die Beseitigungsgebühr für abflusslose Gruben sinkt auf 31,95 ³/m³, die Beseitigungsgebühr für Kleinkläranlagen erhöht sich auf 55,81 €/m³.